Meißner Weg
Hauptnutzfläche: 170,00 m²
Baukosten: 325.000,00 Euro
Lageplan
Das Grundstück erstreckt sich von Nord-Ost nach Süd-West mit einer Straßenbreite von 16,00 m und einer Grundstückstiefe von 45,00 m.
Baurechtliche Vorgaben
Bei einem vorgeschriebenen Bauwich von 4,00 m verbleibt eine bebaubare Grundstücksbreite von 8,00 m. Eine Vorgarten von 5,00 m zur Straße ist einzuhalten. Die zulässige Bautiefe darf 20,00 m nicht überschreiten. Der Mindestabstand der Gebäude untereinander muß 18,00 m betragen.
Baukörpervorgaben
Es sind maximal zwei Vollgeschosse nach alter Baunutzungsverordnung erlaubt. Die maximal Traufhöhe beträgt 4,00 m. Die maximale Firsthöhe 8,50 m. Gauben müssen 50 cm vor der Außenwand zurücktreten. Gaubenlängen dürfen pro Traufseite nur die Hälfte der Länge der darunter stehenden Wand aufweisen. Einige Anträge auf Abweichung sind zu stellen, jedoch werden alle planungsrechtlichen Vorgaben eingehalten.
Makrolage Straße
Der geplante Baukörper fügt sich in seiner Höhen- und Längenentwicklung in die Umgebungsbebauung ein, obwohl eine volle Zweigeschossigekeit erreicht wird.
Makrolage Garten
Der Mindestabstand der Gebäude untereinander wird eingehalten. Die Bestandsbäume können erhalten bleiben. Die gewählte Dachform korrosponidert mit der Bestandsbebeauung.
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